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   BFH, 27.07.2001 - II R 18/01   

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https://dejure.org/2001,10683
BFH, 27.07.2001 - II R 18/01 (https://dejure.org/2001,10683)
BFH, Entscheidung vom 27.07.2001 - II R 18/01 (https://dejure.org/2001,10683)
BFH, Entscheidung vom 27. Juli 2001 - II R 18/01 (https://dejure.org/2001,10683)
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   BFH, 08.08.2001 - II R 18/01 (1)   

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https://dejure.org/2001,13056
BFH, 08.08.2001 - II R 18/01 (1) (https://dejure.org/2001,13056)
BFH, Entscheidung vom 08.08.2001 - II R 18/01 (1) (https://dejure.org/2001,13056)
BFH, Entscheidung vom 08. August 2001 - II R 18/01 (1) (https://dejure.org/2001,13056)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 63, FGO § 41, FGO § 76
    Beklagter; Grunderwerbsteuer; Klage; Passivlegitimation

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 10.02.1987 - VII R 77/84

    Befugnis der Finanzbehörde zur Auskunftserteilung im gewerberechtlichen

    Auszug aus BFH, 08.08.2001 - II R 18/01
    Es bliebe aber die Notwendigkeit, das Feststellungsinteresse i.S. des Abs. 1 der Vorschrift zu prüfen (vgl. zum Feststellungsinteresse, Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Februar 1987 VII R 77/84, BFHE 149, 387, BStBl II 1987, 545).
  • BFH, 05.10.2000 - III R 25/00

    Mehrfache Revisionseinlegung; Vertretungsberechtigung von Lohnsteuerhilfevereinen

    Auszug aus BFH, 08.08.2001 - II R 18/01
    Ein Anspruch auf Akteneinsicht besteht nicht, weil die Einsicht in die Steuerakten in diesem Fall nicht der Verwirklichung des Rechtsschutzes dienen kann (so BFH-Beschluss vom 20. Februar 2001 III R 25/00, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2001, 589).
  • BFH, 18.03.2004 - III R 50/02

    Unterhaltsleistungen an gleichgestellte Personen

    Zwar sind die Finanzbehörden (vgl. § 88 Abs. 1 der Abgabenordnung --AO 1977--) und die Finanzgerichte (§ 76 Abs. 1 FGO) grundsätzlich nicht nur befugt, sondern sogar verpflichtet, auch Vorfragen aus anderen Rechtsgebieten zu prüfen und zu entscheiden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. August 1985 VII B 3/85, BFHE 144, 207, BStBl II 1985, 672; vom 29. Juni 1993 VI B 108/92, BFHE 171, 409, BStBl II 1993, 760, 762, m.w.N.; BFH-Urteil vom 8. August 2001 II R 18/01, juris, n.v.; die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht --BVerfG-- nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG-Beschluss vom 6. Dezember 2001 1 BvR 1872/01, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2002, 249).
  • FG Münster, 14.09.2022 - 13 K 3154/21

    Zulässigkeit der Klage auf Feststellung der Nichtigkeit einer Außenprüfung oder

    Das Abfassen des Prüfungsberichts ist demgegenüber kein Verwaltungsakt, da es sich lediglich um eine behördeninterne Mitteilung ohne Rechtswirkung nach außen handelt (BFH-Urteil vom 8.8.2001 II R 18/01, juris; BFH-Beschluss vom 22.5.2003 III B 108/02, juris).
  • FG Brandenburg, 20.04.2005 - 1 K 250/05

    Rechtsweg für die Einsichtnahme in die Steuerakten rechtskräftig abgeschlossener

    Der Finanzrechtsweg steht dagegen nicht zur Verfügung, um losgelöst und unabhängig von einem Steuerschuldverhältnis den Inhalt von Rechtsverhältnissen klären zu lassen (vgl. BFH, Beschluss vom 20.02.2001 III R 35/00, n. v. juris; Urteil vom 08.08.2001 II R 18/01 n. v. juris), die außersteuerlichen Charakter haben und deren Klärung nicht der Verwirklichung des Steuerrechtsschutzes dient.
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   BFH, 27.02.2001 - II R 18/01   

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https://dejure.org/2001,65693
BFH, 27.02.2001 - II R 18/01 (https://dejure.org/2001,65693)
BFH, Entscheidung vom 27.02.2001 - II R 18/01 (https://dejure.org/2001,65693)
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